kern-atom

Strahlenschutz – 3A-Regel

Schlagwörter: Strahlenschutz, 3A-Regel, Abstand, Abschirmung, Aufenthaltsdauer

Die 3A-Regel, oder AAA-Regel ist eine Grundregel des Strahlenschutzes. Kern der Regel ist es, bei der Arbeit mit radioaktiven Präparaten oder anderen ionisierenden Strahlungsquellen den Abstand, die Abschirmung und die Aufenthaltsdauer zu beachten.

Die drei As

1. Abstand:

Je größer der Abstand zu einer Strahlungsquelle, desto geringer ist die Strahlenexposition, also die Belastung für den Körper.

Deutlich wird das bei der Überprüfung des Abstandsgesetzes. Die Strahlenexposition bzw. die Strahlendosis D, der der Körper ausgesetzt ist, sinkt mit dem Abstand. Dabei gilt:

{\large D\,\tilde{\ }\,\frac{1}{{{r}^{2}}}}

Verdoppelt sich der Abstand, dann viertelt sich die Strahlendosis.

Verdreifacht sich der Abstand, dann reduziert sich die Strahlendosis auf 1/9.  …

2. Abschirmung:

Jede Form der Abschirmung reduziert die dahinter zu messende Strahlung. Verschiedene Strahlen werden durch verschiedene Materialien unterschiedlich stark abgeschirmt.

  • α-Strahlen werden bereits durch ein Blatt Papier fast vollständig abgeschirmt.
  • ß-Strahlen werden durch Metallplatten signifikant abgeschirmt.
  • γ-Strahlen werden durch Blei abgeschwächt. Je dicker die Bleischicht, desto stärker die Abschwächung.

3. Aufenthaltsdauer:

Je kürzer die Zeit, die der Körper der Strahlung ausgesetzt ist, desto schwächer ist die schädigende Wirkung. Unser Körper addiert die Zeiten in denen er der Strahlung ausgesetzt ist. Daher ist es sinnvoll, Präparate erst unmittelbar vor dem Experiment aus ihrem Container zu entnehmen und nach Beendigung diese unverzüglich wieder in den Container zu verbringen.